
Studio für Digitaltechnik
Produktion
Benzweg 12
64293 Darmstadt
Firmensitz
Sepp-Herberger-Straße 8
64683 Einhausen
Inhaber
Inge Knaup, Armin Knaup
USt-ID: DE 190362396
Steuernummer: 00586360541
Urheberschutz
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Beratung, Konzeption, Layout und Umsetzung
+ sinngemaess - Agentur für digitale Kommunikation, Frankfurt
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
Unsere nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich. Vorangegangene
Bediengungen verlieren mit dem Erscheinen dieser
Bedingung ihre Gültigkeit. Von unseren Bedingungen abweichende
Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Bei einem
nicht ausgetragenen Streit über voneinander widersprechenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten diese allerdings nur insoweit,
als sie der anderen Partei günstig sind; im Übrigen gilt das
diapositive Recht (BGHZ 61, S.282; BGH BB 1974, S.1136/1137).
2. Auftragsannahme
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Es ist von uns angenommen,
wenn wir die Auftragsannahme schriftlich bestätigen
oder dem Besteller binnen der vereinbarten Lieferzeit die bestellte
Ware zusenden oder übergeben.
3. Lieferzeiten
Die Lieferzeiten richten sich nach unserer Preisliste. Werden vereinbarte
Lieferzeiten durch unser Verschulden nicht eingehalten,
ist der Besteller berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu
setzen. Erfolgt innerhalb dieser von uns als angemessen akzeptierten
Nachfrist keine Lieferung, ist der Besteller berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten. Zur Geltendmachung von Schadenersatz
ist der Besteller nur dann berechtigt, wenn unser Lieferverzug auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
4. Zahlungsbedingung
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum
bei 2 % Skonto oder binnen 21 Tagen rein netto zu zahlen.
Ab Fälligkeit sind wir berechtigt, vom Besteller bei Vorliegen
der gesetzlichen Voraussetzungen Fälligkeitszinsen in Höhe von
5 % zu verlangen (§§ 352,353 HGB).
Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz zu verlagen (§§ 286 Abs.1, 288 Abs.1 BGB).
Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, sind wir
berechtigt auf diesen geltend zu machen.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von
uns anerkannt sind.
Neukunden mit Erstaufträgen zahlen bar oder mit EC-Scheck.
Bei Zahlungen mit Kreditkarte können wir kein Skonto gewähren.
5. Gewährleistung
Wir arbeiten nach den modernsten Fertigungsmethoden.
Wünsche hinsichtlich der Farbabstimmung werden im Rahmen
des technisch Möglichen berücksichtigt. Bei Aufträgen ohne
Besondere Angaben wählen wir die nach unserer Auffassung
richtige Farbwiedergabe.
Sollte es dennoch zu einem von uns zu vertretenden Mangel
kommen, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels
oder zu Ersatzlieferung berechtigt. Der Mangel kann nur binnen
6 Tagen nach Erhalt der Ware unter vollständiger Rücksendung
der beanstandeten Aufträge nebst sämtlicher Material- und
Auftragsunterlagen anerkannt werden. Schlägt die Mängelbeseitigung
fehl oder sind wir zur Mängelbeseitigung des Mangels nicht
in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen
hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, ist der Besteller
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung
des Kaufpreises zu verlangen.
Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere
Schadenersatzansprüche einschließlich entgangene Gewinns oder
wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit des
Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Im übrigen sind auch solche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen,
die ihren Ursprung bereits in den uns zur Verfügung
gestellten Original-Unterlagen haben.
Ist das Geschäft für beide Teile ein Handelsgeschäft, hat der
Besteller gem. §§ 377 ff. HGB eine umfassende Untersuchungsund
Rügepflicht.
6. Urheberrecht
Der Besteller erklärt durch die Erteilung des Auftrags, dass ihm
das Urheberrecht an allen im Auftrag enthaltenden Bildern zustehe
bzw. dass Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Für die aus der
Verletzung eines etwaigen fremden Urheberrechts entstehende
Schäden haftet alleine der Besteller.
An den von uns gefertigten Entwürfen, Retuschen und Drucken
behalten wir uns sämtliche Rechte, gleich aus welchem Rechtsgrunde,
vor.
6 a. Zünd-Direktdruck, Haftung- und Haftungsausschluss
Falls der Kunde bei Beauftragung für Arbeiten mit „Zünd-Direktdruck“
die zu bearbeitenden Materialien zur Verfügung stellt, ist
er verpflichtet, hierfür nur mangelfreie und geeigente Materialien
zur Verfügung zu stellen. Im Fall, dass die zur Verfügung gestellten
Materialien nicht mangelfrei oder geeinet sind, wird der Kunde
vor Ausführung der Bearbeitung darauf hingewiesen. Für
Schäden oder Beschädigungen an solchen Materialien haften wir
nicht.
Wir haften in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit
durch einen Mitarbeiter oder einen Erfüllungsgehilfen nach dengesetzlichen
Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem
Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit und wegen schuldhafter Verletzung
wesentlicher Vetragspflichten. Ein Schadensersatzanspruch
für die Verletzung wesentlicher Vetragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für den Fall der Beschädigung oder Zerstörung der zur Verfügung
gestellten Sache in Folge leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung
ausgeschlossen, es sei denn, es würde hiermit ein Fall des Haftungsausschlusses
von wesentlichen, vertragszweckgefährdenden
Pflichten vorliegen. Der Schadensersatzanspruch ist auch hier auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
In solchen Fällen der leichten Fahrlässigkeit erhält der Kunde bei
erneuter zur Verfügungstellung geeigneter Materialien die Druck-
und Verarbeitungskosten nicht in Rechnung gestellt.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten
des Bestellers sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache
liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat und der
Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Eine Verarbeitung unserer Umbildung der Ware durch den Besteller
wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen
uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes
der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit
der Verarbeitung.
Wird die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen
vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen vermischten
Sache im Zeitpunkt der Vermischung.
Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der
Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Wir verpflichten
uns, die zustehende Sicherheiten aus Verlagen des
Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten
die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für beide Teile Einhausen. Gerichtstand für alle
aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebende
Streitigkeiten ist für beide Teile Darmstadt, und zwar auch
Klagen im Wechsel oder Scheckprozeß; wir jedoch können den
Besteller auch an jedem anderen für begründeten Gerichtstand
verklagen.
Gerichtsstandsvereinbarungen sind nach § 38 ZPO dann zulässig,
wenn die Vertragsparteien entweder Kaufleute, juristische Personen
des öffentlich rechtlichen Sondervermögen sind.
Im Übrigen wird ein an sich unzuständiges Gericht nur dann
zuständig im Prozessfall, wenn es zu einer rügelosen Einlassung
in der mündlichen Verhandlung kommt.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne dieser Bestimmungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. An der Stelle der unwirksamen
Bestimmungen tritt vielmehr eine solche Regelung, die in
rechtlicher zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der
ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
Einhausen, im Dezember 2008