Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines
Unsere nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich. Vorangegangene Bediengungen verlieren mit dem Erscheinen dieser Bedingung ihre Gültigkeit. Von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Bei einem nicht ausgetragenen Streit über voneinander widersprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten diese allerdings nur in soweit, als sie der anderen Partei günstig sind; im Übrigen gilt das diapositive Recht (BGHZ 61, S.282; BGH BB 1974, S.1136/1137).

2. Auftragsannahme
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Es ist von uns angenommen, wenn wir die Auftragsannahme schriftlich bestätigen oder dem Besteller binnen der vereinbarten Lieferzeit die bestellte Ware zusenden oder übergeben.

3. Lieferzeiten
Die Lieferzeiten richten sich nach unserer Preisliste. Werden vereinbarte Lieferzeiten durch unser Verschulden nicht eingehalten, ist der Besteller berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erfolgt innerhalb dieser von uns als angemessen akzeptierten Nachfrist keine Lieferung, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Zur Geltendmachung von Schadenersatz ist der Besteller nur dann berechtigt, wenn unser Lieferverzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

4. Zahlungsbedingung
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum bei 2 % Skonto oder binnen 14 Tagen rein netto zu zahlen. Ab Fälligkeit sind wir berechtigt, vom Besteller bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Fälligkeitszinsen in Höhe von 5 % zu verlangen (§§ 352,353 HGB). Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlagen (§§ 286 Abs.1, 288 Abs.1 BGB). Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, sind wir berechtigt auf diesen geltend zu machen. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Neukunden mit Erstaufträgen zahlen bar oder mit EC-Scheck.
Bei Zahlungen mit Kreditkarte können wir kein Skonto gewähren.

5. Gewährleistung
Wir arbeiten nach den modernsten Fertigungsmethoden. Wünsche hinsichtlich der Farbabstimmung werden im Rahmen des technisch Möglichen berücksichtigt. Bei Aufträgen ohne Besondere Angaben wählen wir die nach unserer Auffassung richtige Farbwiedergabe. Sollte es dennoch zu einem von uns zu vertretenden Mangel kommen, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zu Ersatzlieferung berechtigt. Der Mangel kann nur binnen 6 Tagen nach Erhalt der Ware unter vollständiger Rücksendung der beanstandeten Aufträge nebst sämtlicher Material- und Auftragsunterlagen anerkannt werden. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder sind wir zur Mängelbeseitigung des Mangels nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangene Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit des Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Im übrigen sind auch solche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, die ihren Ursprung bereits in den uns zur Verfügung gestellten Original-Unterlagen haben.
Ist das Geschäft für beide Teile ein Handelsgeschäft, hat der Besteller gem. §§ 377 ff. HGB eine umfassende Untersuchungs- und Rügepflicht.

6. Urheberrecht
Der Besteller erklärt durch die Erteilung des Auftrags, dass ihm das Urheberrecht an allen im Auftrag enthaltenden Bildern zustehe bzw. dass Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Für die aus der Verletzung eines etwaigen fremden Urheberrechts entstehende Schäden haftet alleine der Besteller.
An den von uns gefertigten Entwürfen, Retuschen und Drucken behalten wir uns sämtliche Rechte, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.

7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat und der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Eine Verarbeitung unserer Umbildung der Ware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung.
Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Wir verpflichten uns, die zustehende Sicherheiten aus Verlagen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für beide Teile Darmstadt. Gerichtstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebende Streitigkeiten ist für beide Teile Darmstadt, und zwar auch Klagen im Wechsel oder Scheckprozeß; wir jedoch können den Besteller auch an jedem anderen für begründeten Gerichtstand verklagen. Gerichtsstandsvereinbarungen sind nach § 38 ZPO dann zulässig, wenn die Vertragsparteien entweder Kaufl eute, juristische Personen des öffentlich rechtlichen Sondervermögen sind.
Im Übrigen wird ein an sich unzuständiges Gericht nur dann zuständig im Prozessfall, wenn es zu einer rügelosen Einlassung in der mündlichen Verhandlung kommt.

9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An der Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt vielmehr eine solche Regelung, die in rechtlicher zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.

Einhausen, im Dezember 2019